Das Narrativ vom Holodomor

Am 30. November 2022 hat der Deutsche Bundestag den sogenannten »Holodomor« als Völkermord anerkannt. Zusammen mit dem massiv verschärften § 130 StGB ist zu befürchten, dass die Äußerung entgegen stehender Ansichten in der BRD nun nicht mehr zulässig ist. Um den Autor vor Strafverfolgung zu schützen, hat die Redaktion den Artikel auf seinen Wunsch vorläufig vom Netz genommen.

4 thoughts on “Das Narrativ vom Holodomor

    1. Die Frage ist, wie gehe ich mit Zensur um, die ja immer strafbewehrt ist. Kann man es technisch-​organisatorisch hinkriegen (.ru-​Domain…), die Autoren, die in einer Publikation schreiben, zu schützen? Das weiß ich nicht.

      In den Nachdenkseiten erschien dieser Artikel zum »Holodomor«: https://​www​.nachdenkseiten​.de/​?​p​=​9​0​931
      Ich habe dazu einen Leserbrief geschrieben, den ich als BCC auch an die MagMa-​Redaktion geschickt habe, und auf Jan Müllers wirklich guten Artikel hingewiesen. Die NDS haben laut eigener Aussage bis zu 500.000 Aufrufe pro Tag und stehen deshalb sowohl unter starker Beobachtung als auch unter Beschuss (Presse, Projekt »Gegneranalyse« beim »Zentrum Liberale Moderne«, aktuell Aberkennung der Gemeinnützigkeit beim NDS-​Trägerverein u.a.m.). Meinen Leserbrief haben sie natürlich nicht gebracht und sind seit Aberkennung der Gemeinnützigkeit auch noch vorsichtiger geworden.
      Es kann sein, dass Jan Müller darüber informiert wurde und deshalb den Artikel zurückgezogen hat. Man stößt die Unrechtspflege der BRD damit ja geradezu auf den MagMa-Artikel.
      Vielleicht tut man sich als Luxemburger leicht, jemanden der Feigheit vor dem Feind zu zeihen. Vielleicht laufen die Dinge in Luxemburg noch etwas liberaler, ich weiß es nicht.
      Das Handeln des totalitären Regimes hier ist jedenfalls zielgerichtet und schnell – Änderung des § 130 StGB im »Holodomor-​Gedenkjahr«, Öffnung der Schleusen für »Holodomor«-Propaganda und ff Pönalisierung aller, die sich kritisch dazu bwz. historisch abweichend äußern.
      BTW: Auch der Freidenker-​Verband hat sich hier: https://​www​.freidenker​.org/​?​p​=​1​4​784 (in MagMa nachgepostet) vorsichtig geäußert! Hosenscheißer-​Orden verleihen?

  1. WAS EINMAL IM INTERNET IST, IST IMMER IM INTERNET.

    Das weiß die EU-​Kommission nicht, und Jan Müller weiß es offensichtlich auch nicht.

    Für jene, die mit »Way-​back-​machines« nicht derart bewandert sind, schaut doch einfach mal hier:

    http://web.archive.org/web/20221128082607/https://magma-magazin.su/2022/05/janmueller/das-narrativ-vom-holodomor/

    Da ist dann schwuppdiwupp der ganze Artikel wieder da. Und er ist wirklich lesenswert!

  2. Inzwischen gibt es die zweite Folge der Holodomor-​Serie bei RT DE

    https://odysee.com/@RTDE:e/Faktencheck-Holodomor,-Teil-2-Eine-pr%C3%A4zedenzlose-Verzahnung-von-Umst%C3%A4nden:7

    Daß die EU verhindern will, daß das gesehen wird, ist ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention des Europarats, die ein Menschenrecht auf freien Informationszugang normiert neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Was die Regierenden der EU-​Mitgliedsländer da aufführen ist folglich ein Staats-Verbrechen.

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