Presseaussendung Saturday for Liberty – Polonaise Solidaire

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Erging an die gesamte gesprochene und geschriebene Presse Luxemburgs.

Luxemburg, am 6.6.2022

Am Samstag, 4.6.2022, hat Frau Lydie Polfer die Polizei angewiesen, eine administrative Beschlagnahmung unserer mobilen Lautsprecheranlage vorzunehmen, wenn wir sie vor der Chamber nicht sofort abzuschalten bereit wären. Damit hat sie den demokratischen Korridor verlassen und die DP sollte sich für das »D« in ihrem Parteinamen nach einer anderen Bezeichnung umsehen.

Denn damit wurde unser Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, da auf diese Weise das, was wir zur Aufklärung der Bevölkerung mitzuteilen hatten, nur mehr für einen sehr kleinen Kreis hörbar war. Im Urteil 125/​22 des Tribunal de Police zu einem früheren Verbot des Mitführens einer mobilen Lautsprecheranlage, an das wir uns nicht gehalten hatten, wurden wir als Organisatoren freigesprochen und der Richter hat sehr detailliert begründet, daß dieses Verbot unrechtmäßig war. Das eben weil damit nach außen nicht mehr hörbar wäre, hielten wir uns an das Verbot, was wir mitzuteilen haben, weswegen das Verbot eine Verletzung unseres Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung darstellt. Wir denken, die Begründung des Erstrichters ist nicht zu kippen.

Es war die Aktion der Lydie Polfer vom 4.6. umso mehr ein Machtmißbrauch, weil sie damit auch gegen das Diskriminierungsverbot verstieß, da anderen Organisatoren von Demonstrationen problemfrei wesentlich stärkere Anlagen, ja sogar Lautsprecherwegen in der Fußgängerzone genehmigt werden.

Unserer Auffassung nach hätten die Polizisten die Frau Bürgermeisterin auf ihren »abus de pouvoir« und die Diskrimination hinweisen müssen, anstatt dieser grundrechtswidrigen (bezüglich Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung) und strafrechtswidrigen (bezüglich Diskriminierungsverbot) Anordnung zu folgen.

Nach Erkenntnissen des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg besteht das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht nur für allgemein Akzeptiertes, sondern sehr wohl auch für davon Abweichendes, ja Schockierendes.

Es mag die Luxemburger Politik und jene, die ihr bedingungslos glauben, schockieren, wenn wir die blaugelbe Fahne, die vor der Chamber und vielen Gemeindehäusern weht, als Fahne eines faschistischen Regimes in Kiew bezeichnen, das Wohnhäuser, Schulen und Märkte bombardiert, Zivilisten als menschliche Schutzschilder für ihre Bewaffneten ganz besonders der Bataillone wie Asow, Aidar, Rechter Sektor, Donbass u.a. nützt und damit Zivilisten jeden Alters ihrer Lebensgrundlagen beraubt, sie in Lebensgefahr bringt, verletzt und tötet.

Es mag gewisse Leute schockieren, wenn wir sagen, es sei Verleumdung den russischen Soldaten und den Verteidigungsorganen der beiden Volksrepubliken massenhaft Vergewaltigungen bis hinunter zu Kleinkindern anzudichten. Das wurde erneut am 2.6. in der Chamber dahingelogen, denn am gleichen Tag avancierte die Ombudsfrau, die sowas verbreitet hat in den letzten Wochen ohne jemals irgendeinen Beweis vorlegen zu können, zur Feindin der Ukraine nach ihrer Entlassung (siehe: https://​magma​-magazin​.su/​m​a​g​m​a​/​2​0​2​2​/​0​6​/​u​k​r​a​i​n​i​s​c​h​e​s​-​p​a​r​l​a​m​e​n​t​-​e​n​t​l​a​r​v​t​-​v​e​r​g​e​w​a​l​t​i​g​u​n​g​s​v​o​r​w​u​e​r​f​e​-​g​e​g​e​n​-​r​u​s​s​e​n​-​a​l​s​-​l​u​e​gen/​). Eigentlich wäre eine Enschuldigung bei der Russischen Föderation für alle fällig, die ihre Lügen nachgebetet haben.

Es mag schockieren, wenn wir sagen, die Inflation und der Kaufkraftverlust, der ganz besonders Geringverdiener trifft, sind die Folge nicht von »Putins Krieg«, sondern von den von den USA anbefohlenen Sanktionen, denen die EU bei Verstand nicht folgen dürfte, weil diese Bevölkerung wie Wirtschaft HIER ruinieren und Rußland überhaupt nicht kratzen, weil die Russische Föderation alles, was im Westen nicht abgenommen wird, im Osten absetzen kann.

Es mag schockieren, wenn wir für den Austritt aus NATO, EU und WHO eintreten und für Frieden und Völkerfreundschaft mit allen Völkern der Welt. Kriege wie Plandemien und Gesundheitsdiktaturen bedrohen die Menschenrechte, ja das Überleben aller.

Es mag schockieren, wenn wir gegen die Angstmache auftreten, egal ob mit Viren oder äußeren Feinden, damit die Menschen ihrer Entrechtung und ihrer Verarmung bereit sind zuzustimmen im Glauben, nicht mehr als ihr nacktes Überleben retten zu können.

Es mag schockieren, wenn wir darauf verweisen, wie sehr der Zwang zu medizinischen Versuchen – sei es durch Masken zum Studieren, was die Verringerung der Sauerstoffzufuhr im Körper und in der Psyche bewirkt, sei es durch gentechnisch modifizierte experimentelle Inokulationen, die die Menschen anfälliger machen für die Krankheit anstatt sie zu immunisieren (siehe: https://​www​.expressis​-verbis​.lu/​2​0​2​2​/​0​5​/​2​9​/​m​a​l​e​n​-​n​a​c​h​-​z​a​h​l​en/) – gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt, beschlossen von der UNO-​Vollversammlung am 19.12.1966, von Luxemburg unterzeichnet am 26.11.1974, ratifiziert am 18.8.1983. Denn Artikel 7 besagt:

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Diese unsere wesentlichen Argumente, die vorzubringen uns die Menschenrechtskonvention des Europarats in einer Demokratie berechtigt, könnten wir noch weiter ausführen, nur würde das den Rahmen einer Presseaussendung sprengen. Wir sind jedoch jederzeit gerne bereit, im Gespräch detailliert darauf einzugehen.

Wir bedanken uns inzwischen herzlich im vorhinein für jede Veröffentlichung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Jean-​Marie Jacoby und Peter Freitag
als Organisatoren von SATURDAY FOR LIBERTY – POLONAISE SOLIDAIRE

Bild: Mit ungezogenen Sprüchen beschilderter Rücken eines illustren Luxemburger Demonstranten

One thought on “Presseaussendung Saturday for Liberty – Polonaise Solidaire

  1. Nur damit niemand meint, in Europa habe nur Luxemburg diesen schönen Pakt unterzeichnet. Denn der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde nahezu von allen Staaten nicht nur unterzeichnet sondern auch ratifiziert. Von Österreich wurde er unterzeichnet am 10.12.1973, ratifiziert am 10.9.1978. Von der BRD wurde er unterschrieben am 9.10.1968, ratifiziert am 17.12.1973. Belgien hat am 10.12.1968 unterschrieben, am 21.4.1983 ratifiziert, Frankreich hat am 4.11.1980 ratifiziert. 

    Es komme folglich keiner mehr mit dem tollen Argument, dem Nürnberger Kodex komme keine Rechtsverbindlichkeit zu, denn die kommt dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sehr wohl zu.

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